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RJD im SMZ oder AKH mit/ohne Tyhrogen ???
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Autor:  Schmetterling [ 23. Aug 2009 23:07 ]
Betreff des Beitrags:  RJD im SMZ oder AKH mit/ohne Tyhrogen ???

Hallo,

ich wurde im März d.J. operiert (multifokales pap SD-CA pT1mN0M0 Mikrokarzinom), gleich danach folgte im AKH eine RJT mit Thyrogen.

Nun soll ich in den nächsten Monaten eine RJ-Diagnostik machen (derzeit kein Hinweis auf ein Reziv).

Lt. AKH besteht die Möglichkeit die RJD mit Thyrogen stationär (2x Thyrogen, dann 10 Millicurie (?) Tabletten und 2 Tage Zimmerarrest, am 5. Tag Scan) oder ohne Thyrogen ambulant (6 Wochen Euthyrox absetzen und dann Kapsel mit 2 Millicurie (?), 2 Tage nach der Kapsel Scan) zu machen.

Einerseits würde ich mir gerne den stationären Aufenthalt ersparen, andererseits kann ich die 6 Wochen ohne Euthyrox nicht abschätzen. Wie sind Eure Erfahrungen diesbezüglich?

Wie ist es nach der RJD? Darf man dann auch mit Kindern keinen Kontakt haben, so wie nach der RJT?

Würdet Ihr eher ins SMZ-Ost oder ins AKH gehen? Welches Spital hat welche Vorteile/Nachteile? Ist im SMZ-Ost der Ablauf genau so wie im AKH?

Ich weiß, dass sind viele offene Fragen - ich freue mich über jeden Erfahrungsbericht und Information von Euch. DANKE!

Liebe Grüße, Schmetterling

Autor:  Ernesto [ 24. Aug 2009 12:13 ]
Betreff des Beitrags: 

hmmmm, also wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich die RJD nur mehr mit Thyrogen machen. Die 6 Wochen Unterfunktion sind wirklich *lähmend*..:-)

die dosis bei der RJD ist bei weitem weniger als bei der RJT. Du sollst daher nach der Untersuchung lediglich 2 Tage ein eigenes WC benutzen und kleine Kinder nicht unbedingt knuddeln..

ansonst schau dir bitte meine Beiträge in den Treads Radiojodtherapie bzw. Schilddrüsenkrebs an dort werden sehr viele deiner Fragen beantwortet.

LG.
Ernst

Autor:  Schmetterling [ 25. Aug 2009 22:59 ]
Betreff des Beitrags: 

Lieber Ernst,

vielen Dank für Deinen Beitrag!

Ich habe es (als totaler Laie) auch so verstanden, dass die Dosis viel geringer ist als bei der RJT.
Nur frage ich mich warum ich da trotzdem stationär 2 Tage bleiben muss (ich strahe ja viel weniger) bzw. warum zwischen der Dosis in Millicurie (vgl. von stationär mit Thyrogen und ambulant ohne 6 Wochen Euthyrox) so ein Unterschied besteht?

Wäre toll wenn Ihr mit weiter helfen könntet!

Danke und liebe Grüße!

Schmetterling

Autor:  Ernesto [ 26. Aug 2009 8:32 ]
Betreff des Beitrags: 

hallo butterfly,

das mit dem 2-tägigen stationären KH-Aufenthalt hat nix mit der Strahlung sondern mit dem Thyrogen und der Krankenkassa zu tun...;-)

das muß nämlich einer verstehen..das thyrogen wird nur dann von der KK bezahlt, wenn man stationär im Krankenhaus ist. beim Arzt oder bei ambulanter Behandlung zahlen sie das Mittel nicht...naja wir sind halt in Österreich *gg*

warum mit Thyrogen oder ohne unterschiedliche Strahelndosen für die RJD verwendet werden hat damit zu tun, dass du mit dem Thyrogen trotzdem in einer euthyreoten Stoffwechsellage bist und daher sollten 150 MBq = 4 mCi Radiojod (Jod-131) verabreicht werden. siehe:
http://www.schilddruesenerkrankungen.at ... hren.shtml

Warum das AKH unter Thyrogen 10 mCi = 370 MBq Kapseln verwendet, mußt du den dortigen Nuklearmediziner fragen...

hier der Umrechner:
http://www.translatorscafe.com/cafe/uni ... %5BmCi%5D/


PS: meine Radiologie-Vorlesungen an der uni sind schon so lange her, damals gab's das Thyrogen noch gar nicht..^^

Liebe Grüsse
Ernst

Autor:  RoRo [ 27. Aug 2009 16:43 ]
Betreff des Beitrags:  RJD

Hallo Schmetterling :-)

Ich hatte im März 2009 die RJD im AKH und letztes Jahr im August die RJT....ich wollte mir auch den stationären Aufenthalt ersparen weil es wie gesagt in dem Fall eine Krankenkassageschichte ist.

Du setzt ja nicht komplett 6 Wochen Dein Hormon ab, ich hab 2 Wochen so ein Ersatzzeugs genommen und abgesetzt 4 Wochen. Ich hatte überhaupt keine Beschwerden und ich hab keinen Unterschied gemerkt. :-) die letzten 3 Tage war ich etwas müde, aber ich war die ganze Zeit arbeiten und auch nach den Untersuchungen. Ich würde bei der RJD jederzeit wieder absetzten, bei der Therapie nicht weil da muss du sowieso drinnen bleiben :-))) Ich kenn das SMZ-Ost nicht, war aber bis jetzt im AKH immer sehr zufrieden und es hat alles wunderbar geklappt.

GLG
Roro

Autor:  Schmetterling [ 31. Aug 2009 9:10 ]
Betreff des Beitrags: 

@ Ernesto: danke für Deine Infos - haben mir sehr weiter geholfen. Weißt Du vielleicht auch wie hoch der Grenzwert der Ganzkörperaktiviät für die Entlassung in Österreich ist?

@ RoRo: danke für Deinen Erfahrungsbericht. Darf ich Dich wieder anmailen - ich glaube wir hatten im März schon Kontakt?!

Liebe Grüße!

Schmetterling

Autor:  Ernesto [ 31. Aug 2009 19:49 ]
Betreff des Beitrags: 

na sicher doch Schmetterling:

Die Patienten können erst dann nach Hause entlassen werden, wenn die im
Körper befindliche Aktivität (Entlassungsaktivität) nicht mehr als 185 MBq beträgt.

d.h. wenn das AKH tatsächlich 10 mCi-kapseln diagnostisch verwendet, mußt du tatsächlich auch aus Strahlenschutzgründen im Spital bleiben...

aber die notwendigkeit der höheren Dosis unter Thyrogen ist für mich nachfragenswert..!!

siehe BGBl. II – Ausgegeben am 28. Oktober 2004 – Nr. 409 12 von 14
www.ris.bka.gv.at

14. Abschnitt
Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Medizin
Bestimmungen für nuklearmedizinische Betriebe

4. Der Patient darf erst entlassen werden, wenn die durch die verabreichte Aktivität, unter Einhaltung
der gemäß § 17 Abs. 6 zu gebenden Verhaltensregeln, verursachte effektive Dosis pro Jahr
für:
a) unbeteiligte Einzelpersonen der Bevölkerung 0,3 Millisievert,
b) Familienangehörige des Patienten ein Millisievert und
c) wissentlich und willentlich helfende Personen gemäß § 19 Abs. 2 drei Millisievert
nicht überschreitet.
5. Dem Patienten ist bei seiner Entlassung eine Hinweiskarte auszufolgen, in der mindestens das
verabreichte Radionuklid und dessen Aktivität samt Bezugszeitpunkt eingetragen ist. Diese Karte
ist während mindestens zehn effektiver Halbwertszeiten des verabreichten radioaktiven Stoffes
stets mitzuführen.
(5) Ist es auf Grund hoher, zu diagnostischen Zwecken verabreichter Aktivitäten erforderlich, sind
die Bestimmungen des § 30 entsprechend anzuwenden.
(6) Die ambulante Verabreichung offener radioaktiver Stoffe zu diagnostischen Zwecken ist nur
dann zulässig, wenn die in Abs. 4 Z 4 angeführten Dosisbeschränkungen eingehalten werden.
(7) Ist im Einzelfall die Einhaltung der gemäß § 17 Abs. 6 zu gebenden Verhaltensregeln nicht zu
erwarten, und ist somit eine Gefährdung anderer Personen nicht auszuschließen, dürfen dem Patienten
keine radioaktiven Stoffe verabreicht werden.
(8) Geräte zur Messung der zu verabreichenden Aktivitäten sind in die Qualitätssicherungs- und
Qualitätskontrollprogramme einzubeziehen.

gruß' Ernst

Autor:  maam [ 01. Sep 2009 13:15 ]
Betreff des Beitrags: 

Hallo Schmetterling!

Ich habe mich vor eineinhalb Jahren für den stationären Aufenthalt mit Thyrogen entschieden. Tagsüber durfte ich das Krankenhaus verlassen (die Krankenschwester gestattete mir Ausgang bis 22:00!). Nach Verabreichung der Kapsel müssen, so glaub ich, alle Patienten im Krankenhaus bleiben.
Mir ging es zwischen der OP und der RJT (ohne Thyrogen) durch die Unterfunktion wirklich schlecht. Ich habe in diesen 6 Wochen 7 Kilo zugenommen, war aufgeschwemmt und zum Umfallen müde (obwohl ich in den ersten 4 Wochen reines T3 bekommen habe). Diesen Zustand wollte ich nach Möglichkeit vermeiden.
Interessehalber habe ich danach in der Apotheke nach dem Preis dieser Thyrogenspritzen gefragt - wenn ich mich nicht irre, lag der bei ca. 1.500€ pro Stück.

Liebe Grüße
maam

Autor:  RoRo [ 07. Sep 2009 10:03 ]
Betreff des Beitrags:  Email

Halli Hallo,
sorry für die späte Meldung bin nicht mehr allzu oft hier drinnen - aber gerne kansnt du mich anmailen tanzschritt@gmx.at :-)

Freu mich schon

GLG
RoRo

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